Remmers legt bei eigenem Verhalten, unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen im In- und Ausland, ebenso wie bei dem Verhalten seiner Zulieferer größten Wert auf die Einhaltung sämtlicher menschenrechtlicher und umweltbezogener Gesetze, Regelungen und der selbstauferlegten Compliance-Verhaltensgrundsätze. Unser Bemühen ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken frühzeitig zu erkennen, die Folgen hieraus zu minimieren und Pflichtverletzungen abzustellen. Um unserer Verantwortung gerecht zu werden, ist es wichtig, dass wir Kenntnis von solchen Risiken und Pflichtverletzungen erlangen.
Remmers hat daher ein Beschwerdeverfahren i. S. d. § 8 Abs. 1 LkSG eingerichtet, welches Jedermann ermöglicht, auf Missstände und Risiken in den Lieferketten hinzuweisen. Auf Wunsch auch vollkommen anonym. Alle eingehenden Meldungen werden von unserem externen Menschenrechtsbeauftragten umgehend geprüft. Verdachtsfälle werden untersucht und Verstößen wird nachgegangen.
Dem Beschwerdeverfahren liegt eine Verfahrensordnung i.S.d. § 8 Abs. 2 LkSG zugrunde.
Zur Meldung unmittelbarer Gefahren für Leib und Leben wenden Sie sich im Zweifel bitte telefonisch an die zuständigen Rettungskräfte. Bitte sehen Sie ferner von Kundenanfragen oder Beschwerden zu Produkten von Remmers über dieses Portal ab und wenden sich in diesem Fall direkt an Ihren Händler. Bitte beachten Sie schließlich, dass bewusst falsch abgegebene Hinweise straf- und arbeitsrechtliche Konsequenzen für Sie und etwaige Dritte nach sich ziehen können. Bitte wahren Sie zudem etwaige Geschäftsgeheimnisse Ihres Arbeitgebers.
Beschwerden können über die folgenden Meldekanäle abgegeben werden
Beschwerdeportal
Telefonisch
Postalisch
SGP Rechtsanwälte
Bahnhofstraße 41
89231 Neu-Ulm
Digitales Beschwerdesystem
Bitte geben Sie keine persönlichen Daten, wie z. B. Ihren Namen oder sonstige Informationen an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über eine sichere Internet-Verbindung kommunizieren. (Dargestellt durch das Schloss-Symbol in Ihrem Browser).
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit nicht den Computer an Ihrem Arbeitsplatz, wenn Ihr Arbeitgeber von dem Sachverhalt betroffen ist, den Sie melden möchten.
Verfahrensordnung
Hier können Sie die Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren herunterladen: